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								Waldbewertung
								(Waldgrundstücke, ganze Forstbetriebe):
								Zum Zwecke von Veräußerung, Ankauf, Erbaufteilungen. Vergütung nach Fläche und Schwierigkeitsgrad. 
									Schadensgutachten z.B. bei Folgeschäden durch Sturmwurf (Nachbarschaftsschutzwald), Grundwasserabsenkungen, Waldbrand und andere Schäden durch fremde Verursacher. 
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